Die BVD erkennt somit auch nach Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Verfahrensbeteiligten keine Gründe für einen Koordinationsbedarf. Es kann also unabhängig von den weiteren Verfahrensgegenständen (west- und ostseitige Tür im Erdgeschoss) geprüft werden, ob die Lukarnengestaltung gemäss der Projektänderung vom 9. Juli 2021 bewilligt werden kann.