Die Gemeinde erklärte mit Stellungnahme vom 31. Januar 2022, sie habe mit der Aktennotiz vom 7. Juni 202129, welche u.a. die Ergebnisse der Begehung vom 6. Mai 2021 festhält, der Lukarne zugestimmt. Die Projektänderung sei bezüglich der Lukarne im Sinne der Gemeinde, während sie bezüglich der west- und der ostseitigen Tür im Erdgeschoss umstritten sei. Die Beschwerdeführenden äusserten sich in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2022 nicht zur Frage der Teilbaubewilligung. Das AGR verzichtete mit E-Mail vom 7. Februar 2022 auf eine Stellungnahme.