d) Die Beschwerdeführenden kritisieren, dass der Vertreter des AGR bei einem Telefongespräch auf Vorschläge, wonach das Holz dunkel lasiert oder die Rahmenbreiten reduziert werden könnten, nicht eingegangen sei. Wann dieses Telefongespräch stattfand, erläutern sie nicht. Die Beschwerdeführenden haben jedenfalls im erstinstanzlichen Verfahren keine entsprechende Projektänderung eingereicht und auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren auf die ihnen gebotene Gelegenheit zur Projektänderung verzichtet. Die angesprochenen Anpassungen sind daher nicht zu beurteilen.