u.a. betreffend die ostseitige Tür zum Garten einzureichen. Die Beschwerdeführenden reichten in der Folge die Projektänderung vom 9. Juli 2021 ein, mit der sie allerdings dem Hinweis des AGR, es müsse eine Ausführung mit sehr filigranen Rahmen gewählt werden, keine Rechnung trugen. In der Projektänderung vom 9. Juli 2021 ist die – gemäss den eingereichten Fotografien bereits ausgeführte – ostseitige Tür inkl. danebenliegender Fensterverglasung mit breiten, deutlich in Erscheinung tretenden Holzrahmen dargestellt.