Das AGR hielt dazu in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 202126 fest, die ostseitige Tür müsse, wenn sie als zweiflügelige Tür mit Glaseinsätzen geplant sei, als Tennverglasung erstellt werden. Dafür müsse eine Ausführung mit sehr filigranen Rahmen gewählt werden, so dass der Rahmen möglichst nicht in Erscheinung trete. Die Gemeinde gab den Beschwerdeführenden am 6. Juli 2021 Kenntnis von der Stellungnahme des AGR vom 25. Juni 2021. Sie gab ihnen Gelegenheit, überarbeitete Projektpläne u.a. betreffend die ostseitige Tür zum Garten einzureichen.