Gemäss den am 17. September 2020 bewilligten Plänen24 sollte ostseitig die «Türe vom alten Eingang» mit Verglasung verwendet und nach innen geöffnet werden. Gemäss der nachträglichen Projektänderung vom 9. Juli 2021 wurde jedoch eine nach aussen öffnende «Türe mit Verglasung» mit einer unmittelbar daneben liegenden «Fensterverglasung» umgesetzt, wobei das «Fenster» fast bis zum Boden reicht und mit einem Holzrahmen analog zur danebenliegenden Tür 23 Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) 24 Projektpläne «Grundriss Erdgeschoss» und «Ostfassade», beide im Mst. 1:50 vom 3. Juli 2020, mit Bewilligungsstempel der Gemeinde vom 17. September 2020