Das AGR hat die Gestaltungsgrundsätze für das Bauen ausserhalb der Bauzone in Merkblättern festgehalten. Für die Änderung altrechtlicher Bauten gemäss Art. 24c RPG ist das Merkblatt «Gestaltungsgrundsätze zu Artikel 24c RPG – Änderung von altrechtlichen Bauten und Anlagen» vom März 2018 einschlägig. Nach diesem sind Verbesserungen der Belichtungsmöglichkeiten zulässig, wenn sie auf das Objekt abgestimmt sind. Verglasungen von bestehenden Öffnungen wie bspw. Tenntoren sind zulässig. Die typischen Gestaltungsmerkmale (Stilelemente) der einzelnen Gebäudeteile müssen dabei aber erhalten bleiben. Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass die Tenn-Türen neu Wohnungseingänge seien.