Überlegungen genannt werden, von denen sich die Behörde hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt.19 Diesen Anforderungen werden die Verfügung des AGR und der Bauentscheid der Gemeinde hinsichtlich des schmalen Türteils bei der westlichen Eingangstür nicht gerecht. Entsprechend war den Beschwerdeführenden gemäss ihren Ausführungen in der Beschwerde unverständlich, warum das AGR die Ausführung des schmalen Türteils noch beanstandete, obwohl dieser – wie vom AGR gefordert – aus Holz gefertigt worden sei.