Die Beschwerdeführenden hätten vergeblich auf eine schriftliche Bestätigung dieser Abmachung gewartet. Die Beschwerdeführenden hätten danach die Erstellung der Türen in Auftrag gegeben; die Erneuerung der Tenn-Eingänge sei ja im Jahr 2020 bewilligt worden. Anschliessend hätten die Beschwerdeführenden Fotografien u.a. der Tenn- Türen an die Gemeinde gesandt. Auf den Projektänderungsplänen sei der schmale Türteil zunächst irrtümlich als mit Glas ausgeführt dargestellt gewesen. Daher seien die Pläne noch einmal überarbeitet worden. 12 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)