Projektänderungsbewilligungen können nicht mündlich oder konkludent (bspw. durch Duldung oder durch informelle Gutheissung bei einer Besichtigung) erfolgen. Eine bewilligungspflichtige Projektänderung kann nur dann rechtmässig ausgeführt (oder nachträglich legalisiert) werden, wenn sie auf dem formellen Weg eines Projektänderungsgesuchs mit den nötigen Plandarstellungen beantragt und durch die zuständigen Behörden in einem formellen Bewilligungsentscheid gutgeheissen wird.