4/17 BVD 110/2021/187 2. Projektänderungen a) Änderungen an einem bereits bewilligten Projekt können unter den Anforderungen von Art. 43 Abs. 1 und 2 BewD12 ohne neues Baubewilligungsverfahren bewilligt werden. Vorausgesetzt ist demnach, dass das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt und dass öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen nicht zusätzlich betroffen sind.