Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 31. Januar 2022 mit, die Projektänderung der Lukarne sei im Sinne der Gemeinde. Bestritten sei die Projektänderung der Türen im EG West und EG Ost. Das AGR teilte mit E-Mail vom 7. Februar 2022 mit, es werde keine weitere Stellungnahme einreichen. 5. Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 7. Februar 2022 mit, die BVD ziehe in Betracht, im Falle einer Bestätigung des Bauabschlags Dispositivziffer 2 des Bauentscheids der Gemeinde vom 27. September 2021 anzupassen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme zur vorgeschlagenen Formulierung.