Dabei handelt es sich um einen E-Mail-Verkehr vom 15. Juli 2021 zwischen der Gemeinde Grossaffoltern und dem AGR, in dem sich das AGR zur Gestaltung des schmalen Türteils beim westseitigen Eingang sowie zur Gestaltung der ostseitigen Tür zum Garten äussert. Das Rechtsamt gab den Beschwerdeführenden Gelegenheit zur Stellungnahme und zur allfälligen Einreichung einer Projektänderung.