Die Gemeinde Grossaffoltern erteilte mit Entscheid vom 27. September 2021 den Bauabschlag für die Projektänderung vom 9. Juli 2021. Sie verpflichtete die Beschwerdeführenden, die beiden Türen innert 6 Monaten seit Zustellung der Verfügung so auszuführen, wie das AGR es in seiner Verfügung vom 19. August 2021 fordere. 2. Dagegen haben die Beschwerdeführenden am 25. Oktober 2021 Beschwerde bei der BVD eingereicht. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids der Gemeinde Grossaffoltern vom 27. September 2021 und der Verfügung des AGR vom 19. August 2021 und die Neubeurteilung zu ihren Gunsten.