Ebenso wird beschlossen, dass die Fenstereinteilung mit den unverkleideten Setzhölzern den Gestaltungsrichtlinien des AGR entsprechen und somit keine weiteren Anpassungen vorgenommen werden müssen». Nach einer negativen Stellungnahme des AGR vom 25. Juni 20217 zur Projektänderung vom 21. April 2021 reichten die Beschwerdeführenden am 9. Juli 2021 erneut überarbeitete Pläne ein (mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12. Juli 2021).