Die Beschwerdeführenden reichten eine weitere nachträgliche Projektänderung (Pläne vom 21. April 2021) ein, welche die Gestaltung der Türen an der Ost- und Westfassade betraf. Am 6. Mai 2021 fand eine Begehung statt. Gemäss Aktennotiz der Gemeinde vom 7. Juni 20216 wurde dabei Folgendes besprochen: «Die Eternitverkleidung der Lukarne wird gemäss dem Muster (RAL 8003) gestrichen. Diese Farbgebung wird genehmigt und zur Ausführung freigegeben[...]. Ebenso wird beschlossen, dass die Fenstereinteilung mit den unverkleideten Setzhölzern den Gestaltungsrichtlinien des AGR entsprechen und somit keine weiteren Anpassungen vorgenommen werden müssen».