Die Fenster in der Lukarne sind so auszuführen wie im ordentlichen Baueingabeplan dargestellt (gestempelt durch die Gemeinde 17. September 2020)».4 Die Gemeinde erteilte der nachträglichen Projektänderung mit Bauentscheid vom 26. November 2020 den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Zur Begründung hielt sie fest, gemäss der Verfügung des AGR könne die Projektänderung nicht so ausgeführt werden, wie sie in den Projektänderungsplänen dargestellt sei.5 Die Beschwerdeführenden erhoben dagegen Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD). In der Folge zogen sie diese zurück.