Am 13. Oktober 2020 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein. Nach diesem sollten im Wohnraum im Erdgeschoss, im westlichen Zimmer im Obergeschoss sowie im Lukarnenzimmer Fassadenöffnungen geschaffen und fest verglast werden. Das AGR stimmte der Projektänderung mit Verfügung vom 20. Oktober 2020 mit folgender Auflage zu: «Da die Lukarne neu erstellt wird, ist es möglich die Dämmung so auszuführen, dass keine übermässig tiefe Leibung entsteht. Die Fenster in der Lukarne sind so auszuführen wie im ordentlichen Baueingabeplan dargestellt (gestempelt durch die Gemeinde 17. September 2020)».4