Mit Verfügung vom 31. August 2020 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) dem Vorhaben die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 unter folgender Auflage: «Damit aussen nicht eine grosse Leibungstiefe entsteht, sind die Fenster aussen auf die bestehende Wand zu montieren».2 Am 17. September 2020 erteilte die Gemeinde Grossaffoltern die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe.3 1 Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 2 Vorakten pag. 60 3 Vorakten pag. 72