betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grossaffoltern vom 27. September 2021 (Akten Nr. 4.301; Verschiebung Tenn-Eingang) und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 19. August 2021 (G.-Nr. 2020.DIJ.3503) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden reichten am 3. Juli 2020 bei der Gemeinde Grossaffoltern ein Baugesuch ein für den Umbau (inkl. neue Lukarne an der Ostseite) und die energetische Sanierung der Liegenschaft auf Parzelle Grossaffoltern Grundbuchblatt Nr. G.________. Sie stellten Ausnahmegesuche betreffend Raumhöhe und für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.