Es liegt in der Natur der Sache, dass die Strahlung vor Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage nicht gemessen, sondern nur berechnet werden kann. Die Anlage wird nur dann bewilligt, wenn sie rechnerisch die Anlagegrenzwerte einhält. Bei der rechnerischen Prognose der Strahlung, die auf dem Standortdatenblatt basiert, werden zwar die wesentlichen Einflussgrössen berücksichtigt. Dennoch ist die rechnerische Prognose, die im Baubewilligungsverfahren vorgenommen wird, mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da sie nicht sämtlichen Feinheiten der Strahlungsausbreitung Rechnung trägt.