stelle periodisch auditiert werden.36 Das Bundesgericht hat das QS-System in verschiedenen Urteilen, so auch im Leiturteil vom 14. Februar 2023 zu adaptiven Antennen, als wirksames und ausreichendes Instrument zur Kontrolle der Emissionsbegrenzungen bezeichnet.37 Ein Bedarf an weitergehender Überprüfung besteht nach dem aktuellen Forschungsstand mit Verweis auf die vorangehenden Ausführungen nicht. Die Rüge erweist sich demnach als unbegründet.