f) An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Mobilfunkanlagen der Beschwerdegegnerin sowie auch jene von F.________ und E.________ über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (QS-System) verfügen, welches gewährleistet, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Die entsprechenden Zertifikate sind bis Ende 2024 resp. 2025 gültig und können auf der Website des BAFU eingesehen