Das Bauvorhaben wurde sodann bereits von diversen Fachstellen auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, insbesondere auch durch das AUE, Abteilung Immissionsschutz, welches die kantonalen Aufgaben im Bereich Schutz vor nichtionisierender Strahlung vollzieht. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, hielt in seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2023 fest, dass die Mobilfunkanlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfülle und mit den im Fachbericht vom 29. Juni 2021 erwähnten Auflagen (unter Vorbehalt der Auflage zwei, vgl. Erwägung I./4.) als bewilligungsfähig beurteilt werde. Diese Einschätzung ist schlüssig und es darf davon ausgegangen werden, dass das AUE als Fachbehörde alle für das