e) Insgesamt kann festgehalten werden, dass gemäss den vorangehenden Ausführungen keine rechtliche Grundlage besteht, um die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage gestützt auf gesundheitliche Bedenken oder ihre Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt zu verbieten. Die Rüge erweist sich demnach als unbegründet. Das Bauvorhaben wurde sodann bereits von diversen Fachstellen auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, insbesondere auch durch das AUE, Abteilung Immissionsschutz, welches die kantonalen Aufgaben im Bereich Schutz vor nichtionisierender Strahlung vollzieht.