Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, ist nicht geklärt und lässt sich aus den Studien nicht ableiten.29 Um die Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen, sind gemäss BERE- NIS weitere Untersuchungen erforderlich.30 Es ist nicht an der BVD als kantonale Rechtsmittelinstanz, internationale Forschung sowie technische Entwicklungen zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen und damit Abklärungen, die die BERE- NIS für notwendig erachtet, vorzugreifen.