a) Der Beschwerdeführer äussert im Zusammenhang mit dem 5G-Funkdienst zunächst gesundheitliche Bedenken. Er macht geltend, durch die Erweiterung der Mobilfunkanlage werde die Datenmenge erhöht, wodurch auch die Strahlenbelastung zunehme. Elektromagnetische Wellen hätten einen schädlichen Einfluss auf Mensch, Tier und Pflanzen und könnten je nach Frequenz und Intensität gar zum Tode/Absterben führen. Bereits bei niedrigerer Intensität führe nichtionisierende Strahlung zu oxidativem Stress. Derzeit sei sodann unklar, ob Mobilfunkstrahlung langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führe.