4. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2021 teilte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, den Parteien mit, es beabsichtige die Sistierung des Verfahrens, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, welcher sich zur rechtlichen Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung für 5G- Funkdienste sowie deren grundsätzlichen Zulässigkeit äussere. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Sistierung zu äussern. Mit Verfügung vom 23. November 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren.