In der Stellungnahme vom 29. Juni 2021 stellte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Waldabteilung Mittelland, fest, dass das Projekt keine waldrechtliche Bewilligung erfordere. Mit Verfügung vom 7. Juli 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für die geplante Erweiterung der Mobilfunkanlage die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Mit Gesamtbauentscheid vom 27. September 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung für das Vorhaben.