2. Die Gemeinde Bannwil leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau zur Behandlung weiter. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau liess das Baugesuch im Anzeiger Oberaargau vom 3. Juni 2021 und 10. Juni 2021 sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 2. Juni 2021 publizieren. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 erteilte die B.________ AG die eisenbahnrechtliche Zustimmung zum Bauprojekt. Die Gemeinde Bannwil beantragte mit Amtsbericht vom 24. Juni 2021 die Bewilligung des Baugesuchs.