1. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Köniz vom 22. September 2021 wird aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Köniz zurückgewiesen. Insoweit wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.