2022, soweit diese neu sind und sich auf die Unterlagen beziehen, die der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren nicht zugestellt wurden (vgl. E. 2c). c) Da die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen wird, erübrigt es sich, auf die übrigen Rügen der Beschwerdeführerin einzugehen und im Beschwerdeverfahren einen Augenschein durchzuführen. 7. Kosten