zu mehr bzw. intensiveren Immissionen (insbesondere Lärm) führen dürfte, als dies momentan der Fall ist. Denn dort, wo die Terrasse geplant ist, befindet sich aktuell der nordöstliche Teil des Dachstocks des bestehenden Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft. Der Dachstock ist aufgrund des Satteldaches bzw. der damit verbundenen teilweise geringen Raumhöhe nur eingeschränkt begehbar; er verfügt auf der Nordostseite zudem bloss über ein kleines Fenster.