So ist in den am 18. Oktober 2019 bei der Vorinstanz eingegangenen Plänen (Baugesuch Nr. 19'134) die Unterkellerung bzw. das Untergeschoss unter der Garage nicht hinreichend als neu dargestellt. In den am 4. Juni 2020 bei der Vorinstanz eingegangenen Plänen (Projektänderung Nr. 19'134-P1v) ist die Unterkellerung bzw. das Untergeschoss unter der Garage und dem Autoabstellplatz farblich grundsätzlich zwar anders dargestellt als die bereits rechtskräftig bewilligten Bauten. Dies jedoch mit einem Grauton, der eine eindeutige Unterscheidung zwischen den neuen und bereits rechtskräftig bewilligten Gebäudeteilen teilweise sehr schwierig macht.