c) Aus den von der Beschwerdegegnerschaft eingereichten bzw. den von der Vorinstanz bewilligten Plänen geht nicht mit hinreichender Klarheit hervor, was bereits rechtskräftig bewilligt und was alles neu ist bzw. nachträglich bewilligt werden soll. So ist in den am 18. Oktober 2019 bei der Vorinstanz eingegangenen Plänen (Baugesuch Nr. 19'134) die Unterkellerung bzw. das Untergeschoss unter der Garage nicht hinreichend als neu dargestellt.