3. Planunterlagen a) Die Beschwerdeführerin rügt sinngemäss, die Pläne zeigten nicht korrekt auf, was bereits rechtskräftig bewilligt und was neu sei. b) Gemäss Art. 10 Abs. 3 BewD15 sind dem Baugesuch der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen. Bei Änderungen wie An-, Umund Erweiterungsbauten muss aus den Plänen hervorgehen, welche Gebäudeteile bestehen bleiben, welche abgebrochen und welche neu erstellt werden sollen (Art. 14 Abs. 4 BewD). Es ist Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.16