Die Anpassungen betreffen einerseits die Darstellung (Farbe) des Untergeschosses unter der Garage. Andererseits sind sowohl der Kamin beim Wohnhaus als auch derjenige beim Carport in den revidierten Plänen höher als in den von der Vorinstanz bewilligten Plänen. Im revidierten Grundrissplan wurde schliesslich auch die Leitungsführung zwischen dem Wohnhaus und der Heizzentrale unter dem Carport (Wärmeleitung, Wasser, Strom) korrigiert; die Beschwerdegegnerschaft bezeichnet diese Anpassung in ihrer Beschwerdeantwort als «kleine Projektänderung». Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme 29. November 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.