7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,6 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 25. November 2021 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung der Gemeinde Köniz vom 22. September 2021. Zusammen mit ihrer Beschwerdeantwort reichte die Beschwerdegegnerschaft revidierte Pläne ein (vgl. die Pläne «Grundrisse / Schnitte» 1:100, 1:200 und «Ansichten / Schnitte» 1:100 vom 24. November 2021, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 29. November 2021). Die Anpassungen betreffen einerseits die Darstellung (Farbe) des Untergeschosses unter der Garage.