5. Für das Baugesuch Nr. 19'134-P1v sei ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, sofern nicht für die bereits ohne Baubewilligung erstellten Bauten zuerst ein Verfahren nach Art. 46 BauG durchzuführen ist (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes). - unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdegegnerschaft - Zur Begründung der Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin eine Vielzahl von formellen und materiellen Rügen vor.