6. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 25. Oktober 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Baubewilligung (Gesamtentscheid) der Gemeinde Köniz vom 22. September 2021 sei aufzuheben. 2. Für die Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen und für die bereits ohne Baubewilligung erstellten Bauten sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verfügen. 3. Gegen die Beschwerdegegnerschaft sei Anzeige nach Art. 50 BauG5 zu erstatten wegen Bauens ohne Baubewilligung. Eventuell: 4 Vgl. Abschreibungsverfügungen des Rechtsamts der BVD vom 31. Januar 2020 (120/2020/6) und 15. April 2020