Anstelle der ursprünglich auf dem Dach des Garagengebäudes geplanten PV-Anlage sollen neu an der Südost- und Südwestfassade des Garagengebäudes sowie an der Brüstung beim ungedeckten Autoabstellplatz Photovoltaikelemente (nachfolgend: PV-Elemente) installiert werden. An der Nordwestfassade des Wohnhauses soll schliesslich ein Kamin für den neuen Ofen im Erdgeschoss angebracht werden. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 24. Juli 2020 auch gegen die Projektänderung Nr. 19'134-P1v Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 22. September 2021 erteilte die Gemeinde Köniz der Beschwerdegegnerschaft die Baubewilligung für ihr Bauvorhaben.