5. Am 4. Juni 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft bei der Gemeinde eine Projektänderung (Nr. 19'134-P1v) ein, mit welcher sie auf die Passerelle zwischen dem Carport und dem Wohnhaus bzw. dem neu geplanten Erschliessungstrakt verzichtet. Ferner soll die Innenwand im Untergeschoss des Carports um 90° gedreht sowie zwei zusätzliche Fenster im Sockel bzw. Untergeschoss des Carports eingebaut werden. Anstelle der ursprünglich auf dem Dach des Garagengebäudes geplanten PV-Anlage sollen neu an der Südost- und Südwestfassade des Garagengebäudes sowie an der Brüstung beim ungedeckten Autoabstellplatz Photovoltaikelemente (nachfolgend: PV-Elemente) installiert werden.