Gegen die entsprechenden Verfügungen (Verfügungen der Gemeinde Köniz vom 28. November 2019 und 19. Dezember 2019) erhob die Beschwerdeführerin wiederum jeweils Beschwerde bei der BVD. Die betreffenden Beschwerdeverfahren konnten aufgrund der Neuverfügung der Gemeinde Köniz vom 30. Januar 2020 (ÜG 955), mit welcher diese ihre Verfügung vom 19. Dezember 2019 aufhob und einen Baustopp anordnete, letztlich aber als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden.4