Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 25. November 2019 bei der BVD Beschwerde erhoben. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 14. November 2019, die sofortige Einstellung der Bauarbeiten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Zur Begründung machte sie insbesondere geltend, für die Abweichungen bei der Zufahrtsstrasse brauche es ein neues, ordentliches Baubewilligungsverfahren, da es um wesentliche öffentliche Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes gehe. Mit dem grossen Aushub seien Bauarbeiten für das noch nicht bewilligte Untergeschoss unter dem Garagengebäude und dem Autoabstellplatz begonnen worden.