Mit Verfügung vom 14. November 2019 verzichtete die Gemeinde auf einen Baustopp und auf die Anordnung baupolizeilicher Massnahmen. Zur Begründung führte sie insbesondere aus, die Abweichung beim Bau der Zufahrtsstrasse sei unbedeutend. Es liege keine baubewilligungspflichtige Projektänderung vor. Das neue Baugesuch Nr. 19'134 sehe vor, die Heizzentrale unter dem bewilligten Aussenparkplatz (Plattform) einzubauen, wobei die bewilligten Aussenabmessungen nicht verändert würden. Es sei nicht erkennbar, dass mit dem Baugrubenaushub für die Erstellung der bewilligten Garage und des bewilligten Abstellplatzes baubewilligungspflichtige Änderungen vorgenommen werden sollen.