3. Bereits davor, am 28. Oktober 2019 und 6. November 2019 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde je eine baupolizeiliche Anzeige ein. In der ersten Anzeige machte sie geltend, das von der Gemeinde Köniz mit Gesamtentscheid vom 19. Oktober 2017 bewilligte Bauvorhaben werde nicht nach den bewilligten Bauplänen ausgeführt. Zudem verlangte sie die Einstellung der Bauarbeiten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. In ihrer zweiten Anzeige führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe festgestellt, dass mit dem am gleichen Tag publizierten Bauvorhaben «Auslagern der Heizzentrale unter die Abstellplattform» bereits begonnen worden sei.