vom 28. Februar 2018 ab, soweit sie darauf eintrat.1 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 3. April 2018 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.2 Die Baubewilligung erwuchs in der Folge in Rechtskraft.