1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte Ende März 2017 ein Baugesuch (Nr. 18'561) ein für die Verlängerung des bis auf die nördlich gelegene Nachbarparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ führenden Zufahrtswegs auf ihr eigenes Grundstück (Parzelle Nr. A.________) und den Neubau eines Carports (bestehend aus einem ungedeckten Autoabstellplatz bzw. einer ungedeckten Abstellplattform sowie einem Garagengebäude mit zwei Autoabstellplätzen und einer Photovoltaikanlage [nachfolgend: PV-Anlage] auf dem Dach). Gegen dieses Vorhaben erhob die Beschwerdeführerin, die Eigentümerin der angrenzenden Parzellen Nrn. B.________ und G.________ ist, Einsprache.