d) Vorliegend hat die Vorinstanz den Bau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen bewilligt. Gestützt auf Art. 51 Abs. 2 BauV beträgt die Bandbreite vorliegend drei bis zwölf Abstellplätze. Darin sind auch die Besucherparkplätze enthalten. Die geplanten 11 Einstellhallenparkplätze und der Besucherbehindertenparkplatz vor dem Haus bewegen sich an der oberen Grenze der Bandbreite. Auch wenn ein Parkplatz ausschliesslich von der Spitex J.________, welche ihre Räumlichkeiten auf dem Nachbarsgrundstück hat, benutzt wird, ist mit elf Parkplätzen für die zu erstellende Liegenschaft die Bandbreite eingehalten. Es sind damit auch genügend Besucherparkplätze vorhanden.