Besucherinnen und Besucher muss mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht sein und sich in maximaler Gehdistanz von 100 m zu den Hauseingängen befinden. Ein rollstuhlgerechter Parkplatz muss verschiedene Anforderungen erfüllen: Ebene Bodenfläche, maximales Gefälle von 2%, mindestens 3.50 m breites Parkfeld bei Senkrecht- und Schrägparkierung, mindestens 8.00m langes Parkfeld bei Längsparkierung mit anschliessender Fläche von mindestens 1.40 m Breite auf der linken Seite des Parkfeldes (Art. 7.10.3 und 9.7.1 der SIA Norm 500:2009).